Thema: Recht: Auktionshäuser und Fernabsatzgesetz - gilt das auch ?
stephan.juergens Am: 02.12.2011 00:17:54 Gelesen: 8335# 1@  
Hallo allerseits,

eine Frage ergibt sich für mich aus dem Thread über das Auktionshaus Müller.

Gibt es eigentlich Ausnahmeregeln im Fernabsatzgesetz (oder wie das juristisch richtig heisst :=) für (Briefmarken)-Auktionshäuser?

Oder müssen die - da ja wohl in der Regel gewerblich tätig - die Ware innerhalb der gesetzlichen Frist wieder zurücknehmen?

Wenn ich nur schriftlich/email/online geboten habe, und die Ware zugesandt bekomme? Wenn ich im Auktionssaal anwesend bin, greift ja das Fernabsatzgesetz nicht. Aber was ist bei einer reinen Fern-Teilnahme?

Gruß Stephan
 
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