Thema: Recht: Auktionshäuser und Fernabsatzgesetz - gilt das auch ?
AfriKiwi Am: 02.12.2011 03:52:06 Gelesen: 8330# 3@  
@ stephan.juergens [#1]

Hallo Stephan,

Oder müssen die - da ja wohl in der Regel gewerblich tätig - die Ware innerhalb der gesetzlichen Frist wieder zurücknehmen?

Es ist mir keine gesetzliche Frist bekannt, die ein Auktionhaus zwingen würde, Waren zurück zu nehmen.

Die meisten Auktionen Online haben genaue Bedingungen. Sammlungen werden nicht zurückgenommen, wegen Austausch usw.

Wenn sich ein Kunde doch beklagt über etwas, ist es immer das Anliegen des Auktionhauses, den Kunde zufrieden zu stellen, auch wenn die Firma ein Verlust leidet.

Manche Online Auktionen 'zwingen' die Anbieter mit Rückgaberecht und viele nehmen es als 'ungeschrieben' selbstverständlich. Die wollen doch ihr Geschäft betreiben.

Es wäre für ein Online Auktionshaus zum großen Nachteil, wenn keine Vereinbarung möglich wäre.

Es klappt wohl in meisten Fällen, Aussreisser kommen vor und mit guter Kommunkation nimmt das Auktionhaus den Verlust in Grenzen eigne Regeln.

Erich
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/3822
https://www.philaseiten.de/beitrag/43109