Thema: Recht: Auktionshäuser und Fernabsatzgesetz - gilt das auch ?
Lars Boettger Am: 02.12.2011 06:52:04 Gelesen: 8324# 4@  
@ stephan.juergens [#1]

Hallo Stephan,

Auktionshäuser können ihre eigenen AGBs machen. Sie unterliegen nicht dem Fernabsatzgesetz. Ausnahmen wären m.E. "Internet Only"-Auktionen. Rücknahmen sind z.T. ausgeschlossen (Sammlungen/ohne Obligo-Angebote). Bei Einzellosen musst Du über einen Prüfbefund nachweisen, dass das Auktionshaus sich bei der Beschreibung geirrt hat. Dabei solltest Du das Haus aber vorher informieren, damit nicht Reklamierungsfristen verstreichen.

Nach meiner persönlichen Erfahrung lohnt es sich darauf zu achten, ob ein Auktionhaus in einer Standesorganisation organisiert ist.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
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