Thema: Recht: Copyright und Loriot - Verbot von Abbildungen im Internet !
DL8AAM Am: 02.12.2011 15:14:08 Gelesen: 43817# 31@  
@ austriatony [#30]

Vielen Dank für die Info. Das war mir neu, ich hatte immer gedacht, wenn ich in der Gallerie meines Vertrauen gehe und für 10 Millionen einen echten Rösner kaufen würde, dass ich dann auch ein Foto davon machen dürfe, um damit vor meinen Facebookfreunden öffentlich dick angeben zu können und damit geworbene Besucher kostenpflichtig in mein Privatmuseum einlassen. ;-) Hatte immer gedacht, dass ich die Rechte am Zeigen (auch gegen Eintritt) daran mit erwerben würde. Das Urheberrecht ist wohl leider doch noch viel unlogischer, als ich ursprünglich mal angenommen hatte. Ich glaube ich werde meine Kunstkaufentscheidungen demnächst wohl grundlegend überdenken müssen. ;-) Aber ernsthaft, nochmals vielen Dank für die Info.

Aber was bedeutet das für die von el-mue [#19] gestellte Frage? Heisst das also, er darf seine legal erworbenen Originalzeichnungen auf Postkarten zwar öffentlich in Foren, bei Facebook oder auf der eigenen Webseite zeigen? Wenn aber mit der Abbildung auf einer Internetseite Websurfer angelockt werden, dürfen auf der Seite keinerlei Werbebanner geschaltet sein, über die Einnahmen generiert werden? Oder Links genannt sein, die auf kommerzielle Seiten oder Seiten mit Werbung hinweisen?

Gruß
Thomas
 
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