Thema: Recht: Auktionshäuser und Fernabsatzgesetz - gilt das auch ?
stephan.juergens Am: 02.12.2011 20:52:59 Gelesen: 8257# 6@  
@ drmoeller_neuss [#5]

Ich fasse das mal so zusammen:

Kaufen von der Rücklosliste im Internet => Fernabsatz. d.h. Rückgabemöglichkeit für Privatkunden.

"Normale" Auktionsteilnahme: Ausnahmeregelung im Fernabsatzgesetzt. D.h. keine Rückgabe.

Gruß Stephan
 
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