Thema: (?)(120/132/136) Deutsches Reich: Devisenkontrolle im Auslandsbrief- und Paketverkehr
22028 Am: 20.12.2011 12:34:12 Gelesen: 165251# 90@  
Manfred,

prinzipiell hast Du recht, aber ich habe das Gefühl das irgendeine Info noch fehlt.

Es gibt die Verordnung über die Post- und Telegrammüberwachung im Verkehr mit dem Ausland vom 15. November 1918.

§ 1. Die Post- und Telegrammüberwachung im Verkehr mit dem Ausland wird bis auf weiteres aufrechterhalten, soweit sie im Steuerinteresse oder aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist. Auf militärische oder politische Angelegenheiten darf die Überwachung nicht erstreckt werden.

§ 2. Die bisherigen Überwachungs- und Überprüfungsstellen bleiben zu dem im § 1 Satz 1 bezeichneten Zwecke bestehen und werden dem Reichsschatzamt unterstellt.

Da steht zum einen dass die Post- und Telegrammüberwachung im Verkehr mit dem Ausland wird bis auf weiteres aufrechterhalten sei und dass die bisherigen Überwachungs- und Überprüfungsstellen bestehen bleiben.

Fragen:

1: Wann und zu welchem Zweck wurde die Post- und Telegrammüberwachung im Verkehr mit dem Ausland eingerichtet?

2: Wann wurden diese Überwachungs- und Überprüfungsstellen eingerichtet?
 
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