Thema: Erstflug- und Sonderflugbelege
Kalmimaxiss Am: 23.12.2011 18:33:10 Gelesen: 384260# 244@  
@ Baber [#243]

Warum sollte es keine neuen Erstflugbelege mehr geben,die von Mozart vorgestellten Belege beweisen ja das Gegenteil.

Auch ist es weiterhin möglich, echt mit dem Erstflug befördert Belege an real existierende Adressen zu senden (postlagernde Sendungen sind dagegen nach den neuen Bestimmungen nicht mehr möglich-Unterschied zu früher!), nur sollte man seine Belege auch an die dafür zuständige Stelle in Frankfurt einliefern:

Deutsche Post AG
NL Internationale Produktion BRIEF
Stelle 554-4 / Sammlersendungen
Brief: 60544 Frankfurt am Main

Einschränkend ist zu erwähnen, dass Direkteinlieferungen für die Erstflüge ab Deutschland nur noch in Frankfurt möglich sind, bei Flügen ab den anderen bundesdeutschen Flughäfen ist eine Beförderung mit dem jeweiligen Erstflug nur bei Einlieferung über die der Interessengemeinschaft der Lufthansa, der ILA, möglich, die auch größtenteils für die Herausgabe von Flugbestätigungsstempel und Sonderstempel verantwortlich zeichnet!

Hier als Beispiel ein Airbus A380 Erstflugbeleg Fra-Miami von diesem Jahr, mit postamtlichen Flugbestätigunggstempel von Frankfurt und Sonderankunftsstempel der US-Post in Miami!


 
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