Thema: (?) (1180) Rohrpostbelege
Postgeschichte Am: 10.01.2012 13:21:41 Gelesen: 1272746# 738@  
@ DerLu [#737]

Hallo DerLu,

schön, daß wir beide rechnen können. Wenn man Berechnungen anstellt, sollte man den Beleg benennen, auf den sich die Berechnung bezieht. Nach Adam Riese habe ich die gleiche Berechnung angestellt wie Du (6 + 10 + 40). Sie bezog sich auf den zweiten Beleg. Also nichts mit Nachhilfeunterricht in Mathematik. :-)

optional 3.) 40 Pfennige, aber ab 1.4.1936(?) war diese Eilbestellgebühr bei der Rohrpostbeförderung nicht mehr obligatorisch!

Wo steht das? Nach meinen Unterlagen galten die Bestimmungen über die Rohrpostbeförderung nach der Rohrpostordnung vom 30.5.1923. Hat sich daran zwischenzeitlich etwas geändert?

Gruß
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