Thema: Rohrpostbelege
Postgeschichte Am: 11.01.2012 17:44:03 Gelesen: 1272930# 744@  
@ DerLu [#743]

Hallo DerLu,

damit lässt sich Dein Problem vermutlich nicht klären. In der von Dir angeführten Fundstelle, die Verfügung Nr. 81 in dem Handbuch von Peter-Jürgen Hüske betreffend, ist eindeutig nicht von einer Aufhebung der Eilzustellung die Rede, wie ich in dem Beitrag [#742] bewiesen habe. Die von mir in Bezug auf die Gebührenerklärung zitierte Rohrpostordnung von 1923 galt auch noch 1942.

Die von Dir angeführte Rohrpostdienstanweisung von 1933 kann zur Klärung nicht herangezogen werden, da es sich um eine Dienstanweisung handelte. Sie bezieht sich außerdem noch immer auf die Rohrpostordnung von 1923. Für mich ist keine Änderung der Rohrpostordnung, zumindest nicht in der von Dir angezweifelten Berechnung der Eilbotengebühr, eingetreten. Hierzu fehlt der Nachweis.

Gruß
Postgeschichte
 
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