Thema: (?) (1180) Rohrpostbelege
cartaphilos Am: 14.01.2012 08:12:35 Gelesen: 1268141# 745@  
@ DerLu [#734]

Moijn,

eigentlich war die RP 26 für den Ortsrohrpost-Eilbotenverkehr in Berlin, München und Wien konzipiert. Daher setzt sich das Porto zusammen aus

5 Pf Ortspostkarte
10 Pf Rohrpostgebühr
40 Pf Eilzustellung

Die ganze Problematik dieser Karte besteht nun darin, daß sie

1. erst an die Schalter kommen sollte, nachdem die Bestände von RP 25 aufgebraucht waren.

2. erst tatsächlich an die Schalter kam, als der Anspruch auf Eilbotenzustellung kriegs- und personalknappheitsmäßig bedingt bereits aufgehoben war, auch wenn die Eilzustellung als solche noch nicht abgeschafft war. Erst im Amtsblatt 77 vom 14. August 1944 wird die Eilzustellung tatsächlich vollkommen aufgehoben.

Somit kann davon ausgegangen werden, daß portorichtige und bestimmungsgemäße Verwendungen dieser Karte bis August 1944 noch möglich waren, auch wenn sie in den meisten Fällen wegen des weggefallenen Anspruchs auf Eilzustellung nicht mehr postalischerseits realisiert wurden.

Für die vorgestellte RP 26 nach Peine kann also die folgende Rechnung aufgestellt werden:

6 Pf Fernpostkarte
10 Pf Rohrpostzuschlag

ergo: 39 Pf zuviel auf dem Wertstempel.

Der zweite Beleg (die Prell-Karte) berechnet sich ganz anders:

6 Pf Auslandskarte im ermäßigten Europa-Tarif (nach dem Europäischen Postkongreß Wien)

50 Pf Auslands-Eilbotengebühr, denn die Niederlande waren Ausland, auch wenn dort die Deutsche Dienstpost arbeitete.

Ich werde mich einmal auf die Suche nach den Bestimmungen über die Aufhebung des Anspruchs auf Eilzustellung im Jahre 1941 begeben. Da muß Licht ins Dunkel gebracht werden.
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/552
https://www.philaseiten.de/beitrag/44586