Thema: Rohrpostbelege
cartaphilos Am: 14.01.2012 08:53:46 Gelesen: 1272098# 746@  
@ DerLu [#734]
@ Postgeschichte [#742]

Was die Aufsplittung der alten Einheit von Rohrpost- und Eilzustellgebühr betrifft, so scheinen wir noch nicht über alle postalischen Bestimmungen zu verfügen. Es mag auch sein, daß einiges hier mit Anordnungen geregelt wurde, die erst später in die entsprechenden Postordnungen eingearbeitet wurden.

Aus Berlin konnten Luftpostsendungen schon zu Beginn der 1930er Jahre mit Rohrpost auf den Weg gebracht werden, ohne daß die Eilbotengebühr zu entrichten war:





Dieser Rohrpost-Auslands-Luftpostbrief von Berlin-Charlottenburg 7 nach Zürich vom 14. Mai 1932 weist als Frankatur 25 Pf Auslandsbrief, 20 Pf Luftpost Europa und 10 Pf Rohrpost zum Flughafen auf. Hier liegt also schon die klare Vorstellung zugrunde, daß es eine Rohrpostgebühr von 10 Pf gibt. Mithin ist die Idee von einem unteilbaren Rohrpost-Eilboten-Tarif hier schon nicht mehr zutreffend.

Die Kombination mit Luftpost muß aber auch schon frühzeitig nicht mehr zwingend gewesen sein, wie dieser Auslandsbrief vom 1. Oktober 1934 ab Berlin W 15 mit der Wegevorschrift "Rohrpost Stettiner Bahnhof" zeigt:



Nachfolgender Auslandsbrief vom 16. März 1937 nach Schweden weist neben der 25 Pf Auslandsgebühr 10 Pf für die Beförderung zum zuständigen Bahnhof auf. Die Kombination mit Luftpost und/oder Eilboten spielt hier keine Rolle:



Diese Auslandskarte vom 23. August 1938 von Berlin NW 64 in die Schweiz entspricht völlig der bisherigen Praxis, die Rohrpostgebühr als separate postalische Leistung zu verstehen, die hier für die Beförderung zum Anhalter Bahnhof mit 10 Pf zu Buche schlug:



Entsprechendes galt nun auch für Sendungen des Inlands. Diese Fernkarte vom 19. August 1938 von Berlin-Wilmersdorf 2 nach Kassel weist 10 Pf Rohrpostgebühr für den Vermerk "Mit Rohrpost zum Zug" auf.



Für die Zeit nach der Aufhebung des Anspruchs auf Eilzustellung gibt einige bemerkenswerte Belege für die Kombination von Rohrpost und Eilboten:



Auf diesem Brief vom 9. März 1943 ab Berlin-Schmargendorf sind 12 Pf für den Fernbrief, 40 Pf für die Eilzustellung und offensichtlich 2 x 10 Pf für die Rohrpostbeförderung in Berlin und in München entrichtet worden. Während rückseitig der Rohrpoststempel von SW 11 abgeschlagen wurde, gibt es jedoch keinerlei Stempel von München, die darauf hindeuteten, daß dieser Brief dort nicht nur als ein gewöhnlicher Brief behandelt wurde.

So weit für heute.

Einen schönen Tag und viel Erfolg auf den diversen Trödelmärkten oder Tauschbörsen.
 
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