@ telosgraphein007
[#745]Mir lag es daran aufmerksam zu machen, daß sich die Verfügung Nr. 81/1935 sich auf Luftpostbriefe und gewöhnliche Briefsendungen
nach Berlin und München bezog.
Die Suche nach der Aufhebung der Eilzustellung kannst Du Dir sparen:
Mit postgeschichtlichem Gruß
Manfred