Thema: Rohrpostbelege
Baber Am: 15.01.2012 11:30:38 Gelesen: 1270882# 751@  
@ telosgraphein007 [#749]

Vielen Dank für die Abbildungen. Das sind aber alles Expressbelege, eine reine Rohrpostfrankatur von Postamt- zum Abgangs oder Auslieferungspostamt ist aus meiner Sicht nicht dabei. Dann wäre zum jeweiligen Porto der Postkarte oder des Briefes bis 31.8 1947 nur 10g, bis zum 31.8.1951 nur 30g und bis zum 2.4.1865 nur 60g als Rohrpostgebühr notwendig gewesen.

Die Reichsmarkganzsachen zu 5 Pfg (Ortpostkarte) und 6 Pfg (Fernpostkarte) konnten ich glaube bis zur Währungsreform 1947) weiterverwendet werden, während die entsprechenden Briefmarken dieser Wappenserie am 31.12.1945 ungültig wurden.

Gruß
Baber
 
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