Thema: (?) (92) Alte Belege: Wer kann das lesen ?
Marcel Am: 22.01.2012 16:34:53 Gelesen: 58691# 6@  
@ chuck193 [#28]

Hallo Chuck, der von Dir gezeigte Text ist äußerst schwierig zu entziffern und es ist nicht gesagt, dass ich ihn richtig ins Deutsche übersetzen konnte - gehe aber auch von Latein aus (mal abgesehen davon, dass auch vor mehr als 200 Jahren die Rechtschreibung und Grammatik nicht immer korrekt wiedergegeben wurde).

Nach Deiner Vorlage würde ich den Text wie folgt übersetzen:

... die geschlossene Heirat entfernt im Auftrag der Erste Schiedsrichter (oder Schiedsamtsmann) welches angeprangert (veröffentlicht) wird.

obfirmatorium (abgel. von obfimare) - geschlossen
Connubitium (abgel. von connubium) - Heirat
semotum - entfernt
mandatum - Auftrag
summi (abgel. von summum) - der Erste
Disarberig (könnte abgeleitet sein von Disceptator) - Schiedsrichter
eorum - welcher/diejenige
praenitere - prangen/erstrahlen

Demnach wäre das kein Eintrag einer Eheschließung, sondern gleichzusetzen einer heutigen Scheidung oder einer Annulierung der Heirat.

Habe mein bestes versucht.
Gruß Marcel
 
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