Thema: Gefälligkeitsstempel gleich abwertend ?
Henry Am: 07.02.2012 11:58:12 Gelesen: 35859# 13@  
@ AfriKiwi [#10]

Hallo Erich,

andere Länder - andere Sitten. Meine Ausführung ist natürlich auf die deutsche Handhabung ausgelegt. Dennoch kann man sie wohl auf auch deine Situation anwenden, auch wenn sie jetzt durchaus "zerpflückt" werden kann. Wenn es in Deinen Fällen um die Dokumentation der echten Beförderung geht, muss man die Handhabungsform berücksichtigen. Wurde zur Abstempelung ein Stempel benutzt, den man sich auch separat auf einen Beleg abschlagen lassen und diesen dann auf eigene Gefahr einzeln versenden konnte, sehe ich bei der verpackten Versendung keinen Grund, den Echtlauf abzustreiten, sofern die Verpackung für die Sendung generell zum Schutz vor Beschädigungen angewendet wird. Wenn der Stempel allerdings nur auf den verpackten Belegen erhältlich wäre, würde ich den Gefälligkeitsstempel unterstellen, weil der Beleg dann nicht den Tatbestand des Beförderungsgutes, sondern den des Briefinhaltes erfüllen würde. Und das ist für mich ein großer Unterschied.

Mit philatelistischem Gruß
henry
 
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