Thema: Bund Postanweisungen
Peter aus Oststeinbek Am: 11.02.2012 10:48:42 Gelesen: 5871# 9@  
Hallo Rainer,

Deine Frage ist ja schon etwas her, aber vielleicht kann ich Dir eine Erklärung geben.

Das Geld wurde in Bremen eingezahlt, der Beleg (also die Postanweisung) ging mit der ganz normalen Briefpost zum Zustellpostamt. Der Briefträger zahlte das Geld aus und musste den Beleg natürlich abrechnen.

Nun gab es eine Geldauszahlung im Bereich eines Postscheckamtes und eine Einnahme bei einem anderen. Der quittierte Beleg wurde also gelocht und nach Hamburg geschickt. Dort konnte anhand der Nummer im Bezirksnummernstempel der Betrag mit der Einnahme in der Einzahlungsliste des Schalterbeamten verglichen werden. Wenn alles stimmte wurde der Beleg mit dem entsprechenden Stempel versehen.

Mag aufwändig gewesen sein, aber es gab auch unter den nicht gerade üppig bezahlten Briefträgern schwarze Schafe, die die Beträge auf der Postanweisung nach der Auszahlung veränderten und den "Überschuss" dann einsteckten. Das kam natürlich schnell heraus.

Viele Grüße, Peter
 
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