Thema: Bund Dauerserie Posthorn
heide1 Am: 14.02.2012 19:52:59 Gelesen: 391156# 217@  
@ el-mue [#216]

Moin,

lt. Postordnung ADA V,1 § 27 werden für Briefe mit Zustellungsurkunde erhoben:

1. die Briefgebühr
2. die Gebühr für förmliche Zustellung
3. für die Rücksendung der Zustellungsurkunde die Gebühr für einen freigemachten Brief

Dein Brief:
Briefgebühr Ort 10 Pfg
Zustellung 45 Pfg
Briefgebühr Rücksendung Ort 10 Pfg
Portorichtig 65 Pfg

Diese Beträge hat entweder der Absender bei Einlieferung oder der Empfänger bei Zustellung zu entrichten. Der Absender haftet für Beträge, die der Empfänger nicht bezahlt und so weiter.

Diese Briefe konnten also unter Umständen unfrankiert abgehen (nur versehentlich abgesandte), sind dann aber mit Nachporto zu belegen. Normalerweise werden unfrankierte Zustellungsurkunden dem Absender zurück gegeben.

Also, Fernbriefe und Ortsbriefe unterlagen der jeweiligen Portohöhe und sind so zu behandeln. Auch wenn Du nebenan wohnst, ist eben der Ortsbrieftarif gültig.

Gruß Jürgen
 
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