Thema: (?) (79/84) Der Postsparkassendienst - eine postalische Einrichtung
Postgeschichte Am: 15.02.2012 15:31:08 Gelesen: 76402# 1@  
Während das Ausland bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts Vorteile in der Schaffung von Postsparkassen sahen (Großbritannien 1807, Belgien 1870, Japan 1875, Italien 1876, Rumänien 1880 usw.), versuchte man auf Deutschem Boden 1868 auch eine solche einzurichten, scheiterte aber an dem großen Widerstand der Sparkassen. Obwohl zunächst nur daran gedacht war, bei den Postämtern Ein- und Auszahlungsstellen der Sparkassen einzurichten, scheiterten auch weitere Vorstöße der Postverwaltung. Erst durch den Anschluß Österreichs an das Deutsche Reich kam die Wende. Da Österreich bereits im Jahr 1883 eine Postsparkasse eingerichtet hatte und dieses sich bei der Bevölkerung großer Beliebtheit erfreute, war eine Auflösung der bestehenden Einrichtung nicht zu denken. Durch die Überleitung des Vermögens der Österreichischen Postsprakasse in das Sondervermögen des Deutschen Reiches, wurde der Postsparkassendienst am 1.1.1938 im gesamten Reichsgebiet eingeführt.

Grundlage für den Sparkassendienst war die Postsparkassenordnung vom 11.11.1938. Für die Bevölkerung wurden diese Bestimmungen in einer Sonderschrift zusammengestellt.



Jeder Teilnehmer am Postsparkassendienst erhielt ein Postsparbuch mit einer Ausweiskarte, die er bei Rückzahlung von Beträgen am Schalter vorzulegen hatte.



Für die Rückzahlung von Beträgen bis zu 100 RM waren "Rückzahlungsscheine",



bei Beträgen von mehr als 100 RM waren "Kündigungsscheine" auszufüllen.



Wie die Adresse für die Bestellung neuer Vordrucke zeigt, war das Postsparkassenamt Wien 1 zuständig. Obwohl auf den ersten Blick nicht erkennbar, ist auch der Postsparkassendienst sowohl in geschichtlicher als auch postgeschichtlicher Hinsicht interessant.

Mit postgeschichtlichem Gruß
Manfred
 
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