Thema: Vignetten
drmoeller_neuss Am: 16.02.2012 21:19:07 Gelesen: 42241# 12@  
@ Lars Boettger [#11]

Der Titel ist nicht falsch, sondern nur unvollständig. Korrekt wurde er lauten: "Fälschungen zum Schaden der Post".

Nur die Deutsche Bundespost war berechtigt, Marken mit entsprechender Aufschrift herauszugeben. Ich denke, der Staatsanwalt wird das damals genauso gesehen haben.

Fantasiemarken sind zum Bespiel Erzeugnisse von Ländern, die es nicht gibt, z.B. Malakku Seletan (gedruckt in der Österreichischen Staatsdruckerei !) oder Staffa.
 
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