Thema: Schöne Belege aus aller Welt
Heinrich3 Am: 01.03.2012 16:48:48 Gelesen: 363646# 316@  
@ EdgarR [#313]

Hallo,

die Korrespondenzen mit früheren Kriegsgefangenen aus der Zeit 1939-1956 sind, so weit es ihre Gefangenschaft betrifft, immer noch von der Freimachung befreit. Das können Anfragen und Antworten an/von DRK, Deutsche Dienststelle (früher Wehrmachts-Auskunftsstelle) und ähnliche Einrichtungen sein.

Es ist ja erst 56 Jahre her.
 
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