Thema: Zurück und nachgeschickt
volkimal Am: 13.03.2012 15:55:07 Gelesen: 632760# 14@  
Hallo zusammen,

nachdem ich letztes Mal einen alten Brief gezeigt habe wieder etwas Moderneres. Entsprechen den Beiträgen Nr. 6 und 8 konnten staatliche Behörden den Inhalt von Briefen entnehmen und die Briefe zwecks Entrichtung der Nachgebühr an den Absender zurückschicken.



Beim Finanzamt Dortmund-Süd kam das so häufig vor, dass sogar ein eigener Stempel dafür angeschafft wurde. Auch dieser Brief war schwerer als 20g und wurde deshalb mit einer Nachgebühr in Höhe des 1½ fachen des fehlenden Portos belegt.

Bei den bisher gezeigten Stücken kam zunächst der Inhalt an und dann wurde der Brief zurückgeschickt. Es geht aber auch umgekehrt. Bei normaler Post ins Ausland wird unterfrankierte Post zunächst an den Absender zurückgeschickt, damit dieser das fehlende Porto nachkleben kann. Anschließend kann der Absender den Brief wieder bei der Post einliefern.



Bei diesem Brief an meine Tante fehlten 9 ct. Porto. Er kam mit dem Stempel "Returned for .... Additional / postage. When remailing, cross / out this notice or paste stamps / over it." Nachdem der Brief ein zweites Mal bei der Post abgegeben wurde, wurde er auch ein zweites Mal gestempelt. Leider liegen beide Stempel übereinander und sind dadurch nicht mehr zu erkennen.



Diese Inlands-Ganzsache vom 4.12.1935 kam mit dem Stempel "Returned for Postage" und der handschriftlichen Angabe "due 2 ct" zurück. Die beiden nachträglich aufgeklebten Marken sind am 5. 12.1935 entwertet. Zusätzlich wurde am selben Tag der Maschinenstempel noch einmal auf der Rückseite abgeschlagen.

Die gleiche Technik, dass der Brief zunächst zwecks Nachfrankierung an den Absender zurück ging gab es auch in Deutschland. Ich kann momentan nur keinen Beleg dazu finden. Vielleicht kann jemand anderes das für mich übernehmen.

Viele Grüße
Volkmar
 
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