Thema: (?) (241) Nachportobelege / Nacherhebung von Porto
rostigeschiene (RIP) Am: 15.03.2012 20:22:58 Gelesen: 174994# 13@  
Dass Gerichte und Behörden unterfrankierte Poststücke verweigern, weil sie das Porto und die Nachgebühr nicht Bezahlen dürfen, ist allgemein bekannt.

Dieser Brief lief als gebührenpflichtige Dienstsache von Charlottenburg nach Wilmersdorf, dort konnte der Brief nicht zugestellt werden. Der Grund dafür ist wohl auf der Rückseite des Briefes vermerkt, leider kann ich diesen Vermerk nicht entziffern.

Der Brief ging an das Amtsgericht zurück, dort hat jemand, so wie es den Anschein macht, die Nachgebühr bezahlt. Anders kann ich den handschriftlichen Vermerk, unten links, nicht deuten.



Oder muss ich meine Interpretation überdenken?

Viele Grüße

Werner
 
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