Thema: Bund Dauerserie Bedeutende Deutsche
Rainer HH Am: 18.03.2012 02:22:05 Gelesen: 231271# 117@  
Heute noch einmal ein Versuchs-R-Stempel, dieses Mal vom Postamt Göppingen. Der Schalterbeamte war wohl mit diesen neumodischen Dingern überfordert, erst hat er den Stempel kopfstehend angebracht, dann war die Einschreibenummer nicht lesbar und wurde mit Kugelschreiber nachgetragen. Auch wurde versäumt, im R-Stempel das Datum umzustellen.




Lange gesucht, und endlich gefunden:
Postprotestauftrag einer Bank in Ahrensburg

Der Wechselprotest ist ein Dokument, mit dem von einem Notar oder Gerichtsvollzieher beurkundet wird, dass der betreffende Wechsel zum Fälligkeitszeitpunkt erfolglos zur Annahme oder zur Zahlung am Zahlungsort vorgelegt wurde. Der Wechselprotest ist auf dem Wechsel selbst oder auf einem mit dem Wechsel verbundenen Blatt zu dokumentieren und mit einem Dienstsiegel zu versehen. Bis zur Postreform II konnten Wechselproteste auch über die Deutsche Bundespost in Form des Postprotestauftrags eingelegt werden.

Die Erhebung des Wechselprotests ist grundsätzlich Voraussetzung für einen Rückgriff gegen den Bezogenen. Auf die Protestierung kann nur dann verzichtet werden, wenn der betreffende Wechsel eine Protesterlassklausel (z. B. „ohne Protest“) enthält oder über das Vermögen des Bezogenen bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Der letzte Wechselinhaber ist nach Art. 45 Wechselgesetz verpflichtet, seinen unmittelbaren Vormann und den Aussteller des Wechsel innerhalb von vier Arbeitstagen nach Protesterhebung vom Protest zu unterrichten. Wird die rechtzeitige Benachrichtigung versäumt, geht zwar das Rückgriffsrecht nicht verloren, der betreffende Wechselinhaber haftet dann aber für einen durch diese Nachlässigkeit entstandenen Schaden.

Quelle: Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Wechselprotest (Hervorhebung durch Unterstreichung von mir)



Schönen Sonntag, Gruß Rainer
 
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