Thema: Definition: Portogerechte = Portorichtige Belege
Henry Am: 18.04.2012 09:51:15 Gelesen: 27174# 6@  
@ lueckel2010 [#3]

@ sachsen-teufel [#5]

So weit mir bekannt ist, wird die "Unterfrankierung" nur bei Einzelfrankatur eines Großbriefes mit der 1,44 €-Mark anstelle einer 1,45 €-Frankatur toleriert - auch heute noch, weil die Ausnahmebegründung "Aufbrauch der 1,44 €-Werte immer noch gilt. Alle anderen Unterfrankierungen können nur "Durchrutscher" oder "Falschrechner" sein, die korrekterweise mit Nachgebühr belegt werden müssten - wenn es denn bemerkt wird. Bei dem Beleg #13 gibt es 2 Möglichkeiten, da er ja am Schalter aufgegeben wurde: a) Der/die Angestellte hat falsch gerechnet und so die Unterfrankatur nicht bemerkt oder b)die fehlende Gebühr wurde bemerkt, der Betrag auch kassiert, leider aber das Aufkleben der Marke vergessen. Da es ein Einwurf-Einschreiben ist, kann es vom Austräger durchaus glaubhaft übersehen worden sein.

Mit philatelistischem Gruß
Henry
 
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