Thema: Gesetz verbietet Flohmarktverkäufe am Sonntag
Richard Am: 22.04.2012 08:13:36 Gelesen: 7333# 5@  
Es sieht tatsächlich so aus, als würden die Verkäufe nur in Rheinland Pfalz verboten sein. Aus anderen Bundesländern liegen mir keine Meldungen vor.

Trödelmarkt am Sonntag ist passé

Rhein-Zeitung (27.11.10) - Kein Pardon für Trödelmarkte: Das Mainzer Wirtschaftsministerium hat die Ordnungsämter auf die strikte Sonntagsruhe eingeschworen. Damit ist es mit dem traditionellen Flohmarkt-Vergnügen am Sonntag in Rheinland-Pfalz vorbei, ebenso mit Messen, mit denen auch Geld gemacht wird. Dazu zählen zum Beispiel die immer beliebteren sonntäglichen Hochzeitsmessen.

Die strengen Regeln, die sich gut 130 Vertreter von Gemeinden und Städten anhörten: Floh- und Trödelmärkte sind werktags erlaubt, wenn mindestens zwölf gewerbliche Anbieter den Antrag stellen und Neuwaren trotzdem nur eine "untergeordnete Rolle" spielen. Die Ausnahme-Nische: An verkaufsoffenen Sonntagen können Flohmärkte "zulässig sein", wenn das Gelände in direkter Nähe zu den geöffneten Läden liegt.

(Quelle und ausführlich lesen: http://www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Troedelmarkt-am-Sonntag-ist-passe-_arid,169380.html )
 
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