Thema: Württemberg Wohnungsbau Zwangszuschlagsmarke
volkimal Am: 24.04.2012 20:04:21 Gelesen: 14726# 5@  
@ Postgeschichte [#4]

Hallo Manfred,

danke für den Hinweis. Entsprechend der Stellung des Prüferzeichens wurde die Marke als geschnittene Marke echt geprüft. Wenn ich die Marke jetzt nachprüfen lassen würde, müsste sie doch auf jeden Fall als Fälschung markiert werden, da die Zähne nachträglich abgeschnitten wurden.

Da ich die Marke sowieso nicht verkaufen möchte, ist eine Prüfung wohl nicht erforderlich. Ich hebe sie als Beispiel dafür auf, dass sich eine ursprünglich mehrfach als echt geprüfte Marke nachträglich doch als verfälscht herausstellen kann.

Viele Grüße
Volkmar
 
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