@ Tabaluga
[#19]natürlich ist es nicht verboten, solche Anzeigen aufzugeben, aber man hätte z.B. als Art "Vorratsdatenspeicherung" diese Adresse vormerken können. Es war nämlich angegeben, aus welcher Zeit der DDR die Stempel gesucht werden. Wenn später Falschstempel aus dieser Zeit auftauchen, wäre das wenigstens ein Indiz.
Gruß
Baber