@ rostigeschiene
[#1]"Frei durch Ablösung" oder ähnliche Aversvermerke bedeuten, dass es zwischen Amt und Post einen Vertrag gibt, der eine pauschale Summe für die Abgeltung der Beförderungsleistungen vorsieht. Die Briefe mussten nicht einzeln frankiert werden, sondern immer einen entsprechenden Vermerk tragen. Es bedeutet ausdrücklich nicht Befreiung vom Porto.
Beste Sammlergrüsse!
Lars