Thema: Alliierte Besetzung: Frei durch Ablösung Reich noch in 1948 ?
Postgeschichte Am: 29.04.2012 11:51:09 Gelesen: 28005# 7@  
@ rostigeschiene [#4]

Ich finde es etwas sonderbar, daß man Antworten von Forenteilnehmern kritisiert, weil man diese nicht erwartet hat. Wenn man nur bestimmte Antworten hören oder lesen möchte, dann sollte man eine exakte Frage stellen und die nicht erwünschten Antworten ausschließen. Eine erweiterte (es ist ja keine falsche) Ausführung zu einem Thema verschafft auch neuen Sammlern oder Sammlern die dieses Gebiet nicht sammeln einen Einblick in dieses Sammelgebiet. Die Antwort von Lars schmälert ja nicht Dein vorhandenes Wissen, welches Du vorher aber auch nicht preisgegeben hast.

Stoße Dich nicht an der Bezeichnung "Reich", hier kann ich Lars nur zustimmen. Die Gültigkeit der Postvorschriften nach dem Krieg beziehen sich explizit auch auf die Grenzen des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937. Hier hat man den Begriff "Reich" auch nicht entfernt. Hinsichtlich der zu verwendenden Angaben auf Karten und in Briefen gab es detaillierte Angaben der Besatzungsmächte, was verboten war. Die Verwendung "Frei durch Ablösung Reich" und das Wort "Reich" war nicht dabei. Daher ist die Bezeichnung "Frei durch Ablösung Reich" nicht zu beanstanden.

Daß durch die Einführung in einem Teilgebiet des Nachkriegsdeutschland die Besonderheit der Gebührenablösung wieder eingeführt wurde eine Verwunderung und Irritationen entstand, kann ich nachvollziehen. Diese Einführung kann aber nicht durch eine einsame Entscheidung der zuständigen OPD erfolgt sein, da eben auch beteiligte OPD´en diese akzeptieren mußten, wie in dem von Bernd angeführten Werk über die Portoablösungen dargestellt hat. Es muß eine Vereinbarung über diese Gebührenablösung geben, die zur endgültigen Lösung der Frage gesucht werden muß. Es hat nichts mit den Gebührenablösungen zu tun, die für Teilbereiche auch später noch existent waren, sondern nur in Bezug auf die Gebührenablösung in Bayern.

Mit postgeschichtlichem Gruß
Manfred
 
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