Hier eine sehr ungewöhnliche Verwendung für eine Internetmarke:
Die Internetmarke wurde vom Versender direkt auf das Anschreiben im Bereich des Fensterfeldes gedruckt. Diese Art des Einsatzes ist bisher nicht dokumentiert, wobei sich die Frage ergibt, ob dieses in dieser Form überhaupt zulässig ist? Weiss hierzu jemand näheres?
Gruß
Thomas