Thema: (?) (195) Kuriose Briefe, Postkarten und Frankaturen
Postgeschichte Am: 15.05.2012 16:53:21 Gelesen: 138651# 22@  
@ Sachsendreier53 [#13]

Hallo Claus,

die Abkürzung "PAO" steht für "Anordnung über den Postdienst - Post-Anordnung", in diesem Fall die PAO vom 28. Februar 1986. Hierin wird in § 8 (auf dem anhängenden Zettel auch vermerkt) Absatz 1 a bestimmt, daß Postsendungen, die u.a. gegen die Versendungsbedingungen verstoßen, von der Postbeförderung ausgeschlossen sind. Im vorliegenden Fall wurde gegen die Mindestgröße für Briefe verstoßen.

Mit postgeschichtlichem Gruß
Manfred
 
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