@ Sachsendreier53
[#13]Hallo Claus,
die Abkürzung "PAO" steht für "Anordnung über den Postdienst - Post-Anordnung", in diesem Fall die PAO vom 28. Februar 1986. Hierin wird in § 8 (auf dem anhängenden Zettel auch vermerkt) Absatz 1 a bestimmt, daß Postsendungen, die u.a. gegen die Versendungsbedingungen verstoßen, von der Postbeförderung ausgeschlossen sind. Im vorliegenden Fall wurde gegen die Mindestgröße für Briefe verstoßen.
Mit postgeschichtlichem Gruß
Manfred