Thema: (?) (79/84) Der Postsparkassendienst - eine postalische Einrichtung
Postgeschichte Am: 19.05.2012 20:25:41 Gelesen: 75429# 14@  
Zwischenschein

joey hat unter dem Thema: Formulare der Post: http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?&ST=562&full=1 in Beitrag Nr. 77 einen "Zwischenschein" aus dem Jahr 1944 vorgestellt mit der Frage, welchem Zweck dieser Zwischenschein gedient hat?



Ich hatte ihm darauf geantwortet, daß ein Zwischenschein ein Formular des Sparkassendienstes ist. Bei Neueröffnung eines Sparbuches mußte der Inhaber einen Betrag einzahlen. War der Sparer dem Beamten nicht persönlich bekannt, wurde ihm das Sparbuch mit den Rückzahlungs- und Kündigungsscheinen an seine Hausanschrift portofrei zugesandt. Die Ausweiskarte erhielt er sofort ausgehändigt. Da die Einzahlung auf dem Sparbuch, was er später per Post erhielt, vermerkt war, erhielt er über die Einzahlung eine Einzahlungs-Quittung, den "Zwischenschein". Ging das Postsparbuch auf dem Postweg verloren, konnte er anhand seines Zwischenscheines die Zahlung nachweisen.

Holger hat diese Antwort im Beitrag Nr. 80 noch ergänzt:

Und es gab noch eine Verwendung dafür:

War auf der letzten Seite des Postsparbuches der letzte Eintrag erfolgt, war das Sparbuch "voll" und musste erneuert werden. Mit anderen Worten: Der Posti nahm das Sparbuch in Empfang, stellte den Zwischenschein für den Sparer mit dem letzten im Sparbuch vermerkten Guthaben aus und sendete das Sparbuch entweder zum Postsparkassenamt nach Hamburg bzw. München.

Dort wurde ein Folgebuch ausgestellt und dem Postsparer per Brief zugestellt.

Diese Beiträge zum Zwischenschein gehören unbedingt in dieses Thema. joey und Holger meinen herzlichen Dank hierfür.

Mit postgeschichtlichem Gruß
Manfred
 
Quelle: www.philaseiten.de
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