Thema: Bundesfinanzhof Urteil zur Steuerpflicht für Ebay Privatverkäufe
Pommes Am: 29.05.2012 23:13:18 Gelesen: 19006# 2@  
@ Richard [#1]

Interessante Entscheidung, die ich mir bei Gelegenheit - vermutlich am Wochenende, weil auch beruflich interessant mal komplett durchlesen werde -. Heute fehlt mir die Muse. Aber bereits nach einigen Sätzen stolpert man über folgenden Passus: ""Die Kläger" gaben bei Einstellung der Verkaufsangebote auf der Plattform "ebay" jeweils an, es handele sich um einen Privatverkauf. Eine Gewährleistung für die verkauften Gegenstände übernahmen "die Kläger" gegenüber dem jeweiligen Käufer nicht."

Der BFH (Bundesfinanzhof) hat diese "Privatverkäufe" dann aber wohl doch nicht als so "privat" begriffen; wenn man die Leitsätze liest. Wenn man aber aus diesem "privaten" Rahmen in den gewerblichen Bereich "abrutscht" und das hat der BGH (Bundesgerichtshof) schon seit Jahren in einigen Entscheidungen bestätigt, unterliegt man auch zahlreichen wettbewerbsrechtlichen Regeln, die mit ebenso zahlreichen Hinweispflichten (z. B. Widerrufsrecht usw.) korrespondieren. Das Wettbewerbsrecht war soweit mir bekannt in diesem Zusammenhang noch nicht aufgetaucht, aber es scheint unausweichlich.

Was bedeutet das für die "Briefmarkensammler", die hin und wieder Artikel bei ebay anbieten? Ab einem gewissen "Verkaufsumfang" ist man juristisch ganz schnell "gewerblicher Anbieter" und muss auch die gesetzlichen Hinweispflichten erfüllen. D. h. man darf sich nicht nur darauf einstellen, dass der Käufer - auch bei einem Privatverkauf - von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, sondern, auch dass man abgemahnt wird, weil man nicht über das Widerrufsrecht belehrt hat usw. und wenn dann noch das Finanzamt "vor der Tür steht" - wie hier - wird es vollends grotesk.

Die Kläger/Klägerin haben/hat hier ja zumindest beachtliche Umsätze zustande gebracht (weshalb die Entscheidung vermutlich in Ordnung geht). Aber das würde ich mal nicht als Maßstab nehmen, wie ich die deutschen Gerichte kenne. Da fallen mir ein paar nette Entscheidungen zu ein. Soweit ich dazu komme, werde ich die auch noch entsprechend verlinken.

Mit den besten Sammlergrüßen
Thomas
 
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