Thema: Bundesfinanzhof Urteil zur Steuerpflicht für Ebay Privatverkäufe
ligneN Am: 30.05.2012 12:19:31 Gelesen: 18942# 3@  
Neulich konnte man auf einem "nicht-öffentlichrechtlichen Sender" eine der Dokusoaps sehen, die "Ordnungshütern" bei ihrer Tätigkeit mit der Kamera begleiten.

Diesmal war man im FA Osnabrück, genauer gesagt, bei einer der bundesweit 10 "ebay Sonderkommissionen".

Und nach welchem Kriterium durchsucht man bei Millionen Angebote?

Ohne "näher aus dem Nähkästchen plaudern zu wollen", sagte einer der Finanzbeamten, eine Dame:

Wir arbeiten u. a. folgendes ab:

1. Jahresumsätze

Reporter: "Was ist da interessant"?

Antwort: "Gehen sie mal von der Umsatzsteuer-Umsatzgrenze aus." (d.h. um 17.500 Euro)

2. Angebot: gebrauchtes, d.h. Sammlerdinge oder Neuware?

D. h. wer als Privatanbieter 100e X-Boxen, Elektroschrott, Digi-Kameras usw. und dann noch ab 6stelligem Jahresumsatz vertickt, ist "im Fokus".

***

Das ist nun schon mal konkreter.

Vor einigen Jahren hat ja ein Richter in Frankfurt/Main eine Mutter verknackt, die über ebay gebrauchtes Babyzeugs ihres Kindes (Klamotten/rausgewachsen, Kleinkindspielzeugs) verkauft hatte. Es ging um 13 Sachen mit Umsatz unter 150 Euro.

Das sei alles irrelevant, es handele sich um wiederholte Verkaufstätigkeiten-dingens und wg. Steuerhinterziehung verurteilt.

Verhältnismäßigkeit oder "typische Flohmarktware", sowas hat den hohen Herrn nicht interessiert.

Er wollte wohl irgendwelchen "Anfängen wehren" und "Kante zeigen". Soll beruflich ja förderlich sein.

Solche Richter brauchts nicht wirklich, meint

ligneN
 
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