Thema: Bundesfinanzhof Urteil zur Steuerpflicht für Ebay Privatverkäufe
Tabaluga Am: 30.05.2012 18:39:48 Gelesen: 18875# 4@  
@ ligneN [#3]

Er wollte wohl irgendwelchen "Anfängen wehren" und "Kante zeigen".

Jeder Richter bildet sein eigenes Urteil er hat dazu einen gewissen Spielraum

Richter sprechen Recht, ob gerecht, das ist eine ganz andere Sache !

Zu Privatverkauf oder gewerblich:

Ganz schnell kann auch ein vermeintlich privater Briefmarkenanbieter gewerblich werden.

Ein Bekannter (leidenschaftlicher Sammler) hat die Plattform des Internets genutzt (Ebay) und seine überschüssigen Sammlungen angeboten und was sonst noch bei Sammlern so rumfliegt. Der Verkauf lief ganz ordentlich und eines Tages kam er dann auf die Idee die aktuellen Neuerscheinungen der Bundausgaben immer gleich mehrfach postfrisch anzubieten. Das ging zwei Jahre lang gut, dann bekam er Nachricht vom Finanzamt und der Staatsanwaltschaft.

Hat ihm viel Ärger und eine saftige Geldstrafe eingebracht.

Er ist geheilt !

mfg
Jens
 
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