Thema: (?) (79/84) Der Postsparkassendienst - eine postalische Einrichtung
Postgeschichte Am: 01.06.2012 22:21:21 Gelesen: 75307# 15@  
Ergänzend zum vorhergehenden Beitrag möchte ich die Fundstelle für den Zwischenschein geben, die sich aus § 12 Absatz 2 der ADA V,5 ergibt.



Der Ausschnitt ist der "Allgemeinen Dienstanweisung für das Post- und Fernmeldewesen, Abschnitt V, 5 Postsparkassendienst (ADA V,5) aus dem Jahr 1954 entnommen. Der Sparkassendienst war durch die Postsparkassenordnung geregelt, die in der Anlage 1 zur ADA V,5 wiedergegeben wurde.



Mit postgeschichtlichem Gruß
Manfred
 
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