Thema: Bundesfinanzhof Urteil zur Steuerpflicht für Ebay Privatverkäufe
Pommes Am: 06.06.2012 21:55:52 Gelesen: 18703# 5@  
@ ligneN [#3]

An die Entscheidung mit den gebrauchten Kindersachen hatte ich mich auch erinnert. Meines Erachtens war das völlig überzogen. War allerdings auch ein anderer Zusammenhang als in dieser Entscheidung hier.

Zu den "gewerblichen Problemen" bei ebay und Co. findet sich hier http://www.internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay.htm eine für den Anfang ganz gute Übersicht zu Urteilen und Beschlüssen.

@ Tabaluga [#4]

Ganz richtig. Recht und Gerechtigkeit, Legalität und Legitimität haben heute und auch in der Vergangenheit ([zu] oft) nicht viel gemein. Das Problem ist nur, wer das jeweils zweite Postulat (Gerechtigkeit und Legitimität) definiert. Bei dem jeweils ersten (Recht und Legalität) ist das schon einfacher zu beantworten: Der Souverän (in etwa: Inhaber der Staatsgewalt). Wer das jeweils ist (Diktator, Kaiser, Königin, "das Volk", Rebellen, Partisanen oder Gott bzw. der "Finanzkapitalismus" etc. etc.) - da gehen die Meinungen ja bereits wieder auseinander 8-) und sind auch historisch nicht immer stringent.

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Die Entscheidung hier ist vertretbar, hat aber auch inhaltliche Schwächen - wie ich finde. Für den Briefmarkensammler sollte man sich lieber an die Entscheidungen zur Briefmarken- ( http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1987/XX870744.HTM ) bzw. Münzsammlung ( http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1987/XX870752.HTM ) aus 1987 halten, auch wenn nicht klar ist, ob heute immer noch so entschieden würde!

Ansonsten sollte man betonen, dass derjenige, der unter den jeweiligen steuerlichen Freibeträgen liegt, einen ruhigen Kopf bewahren sollte. Wer tatsächlich beabsichtigt eine größere Sammlung aufzulösen, welche wertmäßig über diesen Beträgen liegt, sollte allerdings mit Bedacht vorgehen.

Quintessenz: Die umsatzsteuerrechtliche Problematik dieser Entscheidung hier dürfte für die wenigsten hier im Forum eine Rolle spielen (ggf. eher für die Erben :-) und auch das nur bei entsprechend werthaltiger Sammlung), die Frage nach gewerblicher Tätigkeit, sowohl zivilrechtlich als auch ggf. wettbewerbsrechtlich für die Zukunft, schon eher.

Mit den besten Sammlergrüßen
Thomas
 
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