Thema: Postaustausch der Bundesbehörden
T-M 123 Am: 09.06.2012 14:26:19 Gelesen: 10971# 7@  
@ EdgarR [#3]

Ich denke nicht, dass das ein Verstoß gegen das Postmonopol war. Zwar sind die Empfänger durchaus unterschiedlich, Absender sind aber immer soweit ich sehen kann die Bundesregierung bzw. deren Ministerien und Behörden. Die Sendungen wurden also stets "in eigener Sache" transportiert. Es werden ja keine Dienstleistungen für unterschiedliche Kunden erbracht oder so.

Wenn man z.B. einen Brief an einen Nachbarn diesem selbst in den Briefkasten wirft, um sich 55 ct. zu sparen, wird man dafür sicherlich keine Postlizenz benötigen bzw. wird es früher auch kein Verstoß gegen das Postmonopol gewesen sein.

Im Prinzip passiert bei diesem "Postaustausch der Bundesbehörden" nichts anderes, nur in wesentlich größerem Maßstab.

Die gezeigten Belege sind wahrscheinlich sogar zwei mal nicht-postalisch befördert worden: Einmal über den genannten "Postaustausch der Bundesbehörden" zur jeweiligen Ländervertretung und dann von da aus (dann veranlasst durch die jeweilige Landesregierung) weiter bis zum jeweiligen Landesministerium in der jeweiligen Landeshauptstadt.

Ein ähnlicher Postaustausch, natürlich einige Nummern kleiner, besteht übrigens, wie ich einmal selbst gesehen habe, auch zwischen den diversen "kleineren" Ämtern, dann natürlich räumlich beschränkt auf z.B. ein bis zwei Landkreise. Auch da sind Mengen an Schriftverkehr unterwegs, die auf diese Weise sicherlich erheblich günstiger befördert werden können, als per Post.

Gruß
Tim
 
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