Thema: (?) (79/84) Der Postsparkassendienst - eine postalische Einrichtung
Postgeschichte Am: 09.06.2012 17:10:19 Gelesen: 75192# 16@  
Die Rücksendung des Postsparbuches oder des Ausweises an das Sparkassenamt sollte tunlichst gegen Einlieferungsnachweis erfolgen. Hier ein Einlieferungsschein vom Postamt Wächtersbach (Hessen) an das Sparkassenamt München.



Mit postgeschichtlichem Gruß
Manfred
 
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