Nach dem 2. Weltkrieg mußten alle natürlichen Personen, die eigenes Bargeld in Reichs- oder Rentenmark oder in Marknoten der Alliierten Militärbehörden besaßen oder Konten unterhielten, diese erklären. Diese Erklärung kam einem Offenbarungseid gleich.
Von der Angabe waren natürlich auch die Postsparbücher betroffen. Angegeben werden mußte auch hier, ob die Konten nach den im Gesetz 52 (siehe Beitrag
[#6]) genannten Gründen gesperrt war.
Mit postgeschichtlichem Gruß
Manfred