@ EdgarR
[#268]Hallo EdgarR,
man kann auch Markenschutzrechte konstruieren, wo keine sind. Im Fall der Loriot-Marken ging es um´s liebe Geld, das die Erben aus der Vermarktung ziehen wollen. Im Falle der Absenderfreistempel wäre dies eine kostenlose Werbung für die Firmen. Die Vermarktung dieser Produkte und daraus resultierende Gewinne liegen doch wieder bei den Firmen, auch im Falle der Rechtsnachfolge. Aber wenn Du es rechtlich einwandfrei geregelt haben möchtest, kann Dir ein Jurist sicher verbindliche Aussagen machen.
Mit postgeschichtlichem Gruß
Manfred