Thema: Online Kataloge
Richard Am: 08.07.2012 08:08:47 Gelesen: 26314# 17@  
@ Frischling [#14]
@ Georgius [#15]

Wenn es nicht irgendwelche Bestimmungen in den unterschriebenen oder elektronisch anerkannten Bezugskonditionen des Online Katalogs gibt, die solche Minderungen im Lieferumfang bei gleichem Preis zulassen, sind einseitig Vertragsänderungen einer deutlich geringeren Leistung zum gleichen Preis nicht zulässig.

Ich meine ihr hättet für die bereits bezahlte Laufzeit eures Abonnements

- entweder das Recht der Nutzung des Premium-Katalogs oder mindestens

- das Recht auf die sofortige volle Rückzahlung der bezahlen Rechnung ab dem Tag der Umstellung und nicht erst ab dem Tag der Reklamation.

Es wird ja nicht mehr das geliefert (bereitgestellt), was von euch bestellt wurde.

Hat jemand eine Begründung nachgefragt ? Wenn ja, bitte hier im Forum berichten.

Vielleicht kann sich ein Jurist äußern oder jemand, der sich rechtlich besser als ich auskennt.

Schöne Grüsse, Richard
 
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