Thema: (?) (150/162/166) Ebay: Fälschungen
stephan.juergens Am: 09.07.2012 20:28:34 Gelesen: 93669# 55@  
@ filunski [#53]

Mein Vergleich mag juristisch sicher hinken, aber was würde denn geschehen, wenn ich jetzt gefälschte und als solche deklarierte 50 Euro Banknoten anbieten würde? Sicherlich würde es nicht allzu lange dauern, bis die Polizei und der Staatsanwalt bei mir vor der Tür stehen würden!

Peter, bei Deinem Vergleich übersiehst Du etwas: Euro-Scheine sind ein gültiges amtliches Zahlungsmittel. Wenn Du - oder jemand anderes - so offen, wie das hier mit alten Ganzsachen geschieht - frankaturgültige Briefmarken anbieten würde, hätte der auch ganz schnell den Staatsanwalt am Hals.

Aber hier handelt es sich um entwertete Postwertzeichen - Fälschung zum Schaden der Post fiel also schon in den 1950 Jahren, als diese Karten erstmals auftauchten, aus.

Fälschung zum Schaden der Sammler - klar ist das. Aber da sind auch Konsul Sieger und Richard Borek mit ihren von Herrn Facsimile geprüften Nachdrucken der Bayern 1, des Posthornsatzes (einen Kleinbogen davon habe ich mal besessen, die Zusammendruck daraus aber nie im Michel wiedergefunden :-) etc auch schuldig.

Die Betrugsabsicht nachzuweisen, dürfte unmöglich sein, da diese immer als "Replik" oder wie hier als "Fälschung" angeboten werden. Ich vermute sogar, dass das ein öffentliches Unterstellen einer Betrugsabsicht in diesem Fall den Tatbestand der falschen Verdächtigung bzw. der üblen Nachrede erfüllt, welche wenn als Tatsachenbehauptung formuliert, nicht mehr unter das recht auf freie Meinungsäußerung fällt.

Aber was solls. So bleibt der Prüferbund nicht arbeitslos.
 
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