Thema: Bundesfinanzhof Urteil zur Steuerpflicht für Ebay Privatverkäufe
Richard Am: 11.07.2012 08:25:43 Gelesen: 18081# 7@  
@ Tabaluga [#4]

Hat ihm viel Ärger und eine saftige Geldstrafe eingebracht.

Hallo Jens,

das war kein leidenschaftlicher Sammler, sondern wohl ein Schwarzhändler, wenn er gewerblich tätig war ohne ein Gewerbe anzumelden und Steuererklärungen abzugeben. Seine Steuerhinterziehung geht zu meinen Lasten und zu Lasten aller ehrlichen Steuerzahler.

Erläutere bitte etwas genauer:

- wie hoch lagen seine Jahresumsätze ?
- hatte er ein Gewerbe angemeldet ?
- welches Finanzamt ?
- welches Gericht ?
- hatte er einen Verteidiger ?
- wegen was konkret bestraft ?
- wie hoch war die saftige Geldstrafe ?

Solange Du seinen Namen nicht nennst, ist nichts gegen die genaue Schilderung einzuwenden. Ich bin sicher, Dein Bekannter gibt Dir diese Auskünfte.

Schöne Grüsse, Richard
 
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