Thema: Online Kataloge
Pommes Am: 18.07.2012 16:30:10 Gelesen: 26000# 20@  
@ Richard [#17]

Hallo Richard,

Deine Aussagen sind grundsätzlich richtig. Eine einseitige Änderung der Leistung ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich. Der Leistungsumfang und das Recht zur Leistungsänderung sollte in den AGB geregelt sein. In den meisten Fällen sehen AGB solche Klauseln vor. Darin ist meist vorgesehen, dass der Vertragspartner der Änderung widersprechen kann. Unabhängig davon, was die AGB nun aber regeln, hat der Vertragspartner immer das Recht das Dauerschuldverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen, § 314 BGB.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__314.html

Wie hier anfänglich der Leistungsumfang von Michel online beschrieben wurde, weiß ich nicht. Auf der Michel homepage gibt es nur diese Aussage: "Die unter der Web-Site MICHEL-Online-Katalog angebotenen Leistungen stellen einen MICHEL-Katalog in elektronischer Form für verschiedene Sammelgebiete dar, der von Sammlern und Händlern genutzt werden kann. Im MICHEL-Online-Katalog werden Daten aus den folgenden Katalogen angeboten: Deutschland, Europa, Übersee. Derzeit enthält der MICHEL-Online-Katalog die europäischen Sammelgebiete der MICHEL-Europa-Kataloge Band 1 - 7, Überseegebiete der MICHEL-Kataloge Band 1 - 10 und deutsche Sammelgebiete aus dem MICHEL-Deutschland-Katalog". Sollte das die ganze Beschreibung des Leistungsumfanges sein, gehören die Bilder zwingend dazu. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es bei Vertragsschluss keine ausführlicher Leistungsbeschreibung gegeben hat. In der online verfügbaren Version ( http://www.briefmarken.de/datenbank/index_agb.php ) ist z. B. von einer Premium-Version gar keine Rede.

Auf dieser Seite: http://www.briefmarken.de/online-kataloge sieht man die verschiedenen Varianten, also muss es auch differenzierte AGB bzw. Vertragsbedingungen geben.

Mit den besten Sammlergrüßen
Thomas
 
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