Thema: Die Philastempel Datenbank - Dokumentation und Auswertung
Lothar Schrapp (RIP) Am: 24.07.2012 12:42:23 Gelesen: 707049# 315@  
Nur als Meinungsäußerung von mir, ohne die übrigen Stempelreporter oder Redakteure direkt beeinflussen zu wollen:

Meines Erachtens sollte weiter so verfahren werden wie bisher. Die Angabe der PLZ (5- oder 4-stellig) hat aus meiner Sicht im Grunde nur den Zweck, den Ortsnamen sicher zu identifizieren. Ausnahmefälle kann man kaum reglementieren.

Für den Stempelreporter treten gelegentlich Probleme auf, wenn die Zahl nicht im Stempeltext vorhanden ist. Dann sind aber andere Datenbestände hilfreich. Bei größeren Städten/Orten mit mehr als einer PLZ ist die Übernahme so gut wie ausgeschlossen. In diesen Fällen muss dann auf eine (die richtige) PLZ verzichtet werden, was von den Redakteuren im Rahmen der Freigabe in der Regel akzeptiert wird.

Bei der Eingabe des Ortsnamens (Schreibweise und/oder Bezeichnung) sollte m. E. ebenfalls die bisher weitgehend geübte Praxis beibehalten werden, d. h., es wird der aktuelle Stand eingesetzt. Das kommt für mein „Heimatland“ NRW relativ häufig vor, da hier z. B. zum 01.01.1975 eine recht bedeutsame kommunale Gebietsreform durchgeführt wurde. Unter Anmerkungen mache ich in diesen Fällen mit Hilfe der Angaben in „Wikipedia“ ergänzende Erklärungen, damit kein Stempel-Interessent stolpert.

Mit freundlichen Grüßen
Lothar Schrapp
 
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