Thema: Moderne Raritäten: Bund Hepburn Briefmarke für 150.000 Euro versteigert
drmoeller_neuss Am: 27.07.2012 15:33:41 Gelesen: 33203# 4@  
@ Lars Boettger [#21]

Die Frage ist doch, wie die Marke in den Handel gekommen ist. Wenn die Hepburn-Kinder diesen Bogen offiziell von der Deutschen Post oder dem Finanzminister ohne weitere Auflagen geschenkt bekommen haben, dürfen die damit machen, was sie wollen.

Anders sieht es aus, wenn dieser Bogen aus einer Akte z.B. des Finanzministeriums "verschwunden" ist. An gestohlenen Sachen kann man kein Eigentum erwerben, und ich erinnere mich auch an Postverwaltungen, die aus der Druckerei gestohlene Makulatur mit allen rechtlichen Mitteln zurückverlangt haben. (Waren das die Far-Öer ?)

Natürlich kann man auch einfach die Verjährungsfristen abwarten, und hoffen, dass keiner Ansprüche erhebt.

Was natürlich gar nicht geht: Die Marke auf Poststücke kleben, um eine bedarfsgestempelte Rarität zu bekommen. Das könnte man als Urkundenfälschung (§ 267 StGB) auslegen, da die Marke nicht gültig ist, aber in der Absicht eines gültigen Postwertzeichens verwendet wird und mit gültigen Postwertzeichen verwechselt werden kann.

Mir ist aber nicht bekannt, ob die Gscheidle für die Verwendung der Olympia-Probedrucke zur Postfrankatur jemals belangt wurde. Hintergrund: die Bundesregierung hatte 1980 entschieden, die olympischen Spiele in Moskau wegen des Einmarsches der UdSSR nach Afganistan im Jahr zuvor zu boykottieren. Die bereits gedruckte Olympia-Marke wurde nicht ausgegeben, obwohl sie keinen Hinweis auf den Auftragungsort "Moskau" enthielt. Die Gattin des Postministers Gscheidle hatte damals "versehentlich" im Schreibtisch ihres Gatten Probedrucke dieser Marke gefunden und ihre Post damit frankiert.
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/4492
https://www.philaseiten.de/beitrag/52433