Thema: Erstflug- und Sonderflugbelege
Kalmimaxiss Am: 14.04.2008 07:00:58 Gelesen: 434023# 10@  
Ballonpost in Österreich:

Sonderpostbeförderung mit Ballon „850 Jahre Sollenau“ am 11.Mai 2008 – Beförderungsbedingungen

Für diese Sonderpostbeförderung sind nur die vom Veranstalter aufgelegten Belege zugelassen.

Die direkte Aufgabe von Belegen zu dieser Sonderpostbeförderung ist am 11. Mai. 2008 von 11.00 bis 15.00 Uhr beim Sonderpostamt in Sollenau, Sportplatz des SC Sollenau möglich. Die Belege können ab sofort auch bei allen Sonderpostämtern bis 2. Mai 2008 aufgegeben werden. Die am Postweg eingereichten Belege sind unter Umschlag so rechtzeitig aufzugeben, dass sie spätestens am 2. Mai 2008 in der Zentrale Stempelstelle – Philatelie, Fleischmarkt 19, 1010 Wien einlangen.

Die Entwertung der Briefmarken erfolgt mit dem Sonderstempel des Sonderpostamtes bzw. bei der Zentralen Stempelstelle mit dem für die Sonderpostbeförderung vorgesehenen Sonderstempel.

Die für diese Sonderpostbeförderung zugelassenen Belege sind erhältlich bei:

Fa. Gilg, Mariahilfer Straße 143, 1150 Wien, Tel. +43 (1) 893 66 33, email: briefmarkengilg@aon.at
Herrn Peter Haslinger: Tel. +43 (699) 1075-8216
Gemeindeamt Sollenau, Hauptplatz 1 in 2601 Sollenau, Tel. +43 (2628) 47285-0
Verkaufspreis: 2,50 EUR (bildgleiche personalisierte Marke ist um EUR 2,50 ebenfalls erhältlich)

Der Reinerlös der Veranstaltung geht an das "Karl Ryker Dorf der Lebenshilfe Niederösterreich in Sollenau".

Die für die Sonderpostbeförderung bestimmten Sendungen müssen vollständig freigemacht, den Vermerk "Ballonpost – 850 Jahre Sollenau" tragen und mit einer Empfängeranschrift versehen sein. Nach erfolgter Beförderung erhalten die Sendungen von der, dem Landeort nächstgelegenen Postfiliale auf der Anschriftseite einen Ankunftsstempel.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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