Thema: Geheimsache Ebay: Regeländerungen für Verkäufer
harryhurtig Am: 31.07.2012 10:02:09 Gelesen: 16810# 13@  
Verwundert war ich auch als ich ohne jede Vorankündigung die von oben verordnete Änderung (meine Begrenzung: 32 Artikel/1200 Euro) sah.

Was mich stört, sind folgende Punkte:

1. Die Änderung kam ohne jede Vorankündigung.

2. Die Erläuterungen im Ebay-System sind extrem unverständlich, also ein schlechter Scherz.

3. Wenn ich den Weg durch das Ebay-System zum Antrag zur Anhebung des Verkaufslimits beschreite, lande ich nur bei dem Punkt: Umwandlung von privat auf gewerblich. Wenn ich nicht gewerblich werden will, bleibt es offenbar bei der von Ebay verordneten Begrenzung.

4. Die - von Fall zu Fall verschiedenen - Begrenzungen werden willkürlich verordnet - wonach es geht, weiß kein Mensch.

5. Es wird nicht differenziert zwischen eingestellten und tatsächlich verkauften Artikeln. Stelle ich 32 Artikel ein, verkaufe aber nur fünf, unterliege ich trotzdem der Zwangsbremse. Ebay geht also offenbar davon aus, dass ich alle angebotenen Artikel auch wirklich verkaufe.

6. Einerseits wirbt Ebay damit, dass man 100 Volksauktionsartikel einstellen darf, aber so viele darf man dann eben doch nicht einstellen, geschweige denn verkaufen.

7. Die von Ebay verordnete Begrenzung ist mit den bislang bekannten Kriterien der Finanzämter nicht vergleichbar.

Es drängt sich der Eindruck auf, dass Ebay mit diesen Begrenzungen einen weiteren Schritt dahin gehen will, professionelle Verkäufer in den Mittelpunkt zu stellen und Privatverkäufer vergraulen will. Ich erinnere an den - zum Glück gescheiterten - Versuch, bestimmte Angebote nur noch mit kostenlosem Versand zuzulassen, was in zahlreichen Fällen zu Verlusten geführt hätte.

Die mir bekannten Alternativen erzielen einfach nicht die Masse an Nachfrage, um einigermaßen erfolgreich verkaufen zu können. Im Moment bin ich gespannt, ob Ebay als Monat den Kalendermonat meint oder den flexiblen Zeitraum von 30 oder 31 Tagen (etwa vom 10. Juli bis 9. August 2012).
 
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