Thema: [118] Bund Ganzsachen: Privatganzsachen Umschläge
Cantus Am: 06.08.2012 14:54:21 Gelesen: 76129# 7@  
@ Pommes [#6]

Hallo Thomas,

beschreiben kann man das schon, allerdings bedeutet das noch nicht, dass du als "Ganzsachen-Laie" dann auch zweifelsfrei erkennen kannst, zu welchem Genre eine Ganzsache gehört. Es werden drei Hauptarten unterschieden:

Amtliche Ganzsachen

Das sind solche, die die jeweils staatlichen Postanstalten drucken lassen und die man dann am Postschalter erwerben oder sich vom zentralen Sammlerpostamt schicken lassen kann. Sie kosten dann beim Erwerb etwas mehr als eine lose Briefmarke mit derselben Wertstufe, weil ja das Umschlagpapier oder der Postkartenkarton mitbezahlt werden muss. Früher hieß das bei uns am Postschalter nur Postkarte oder Umschlag, heute muss man in aller Regel Plus-Briefe oder Plus-Karten verlangen.

In Deutschland gibt es bei diesen amtlich herausgegebenen Ganzsachen noch drei Unterarten, nämlich z.B. die bereits erwähnten Plus-Karten und Briefe, die in aller Regel sehr einfach gestaltet sind, damit der Postkunde ausreichend Platz für seine zu übermittelnden Nachrichten hat.

Dann gibt es die Sonderumschläge mit Wertstempeln, deren Bilder üblicherweise ähnlich den auf losen Sondermarken gestaltet sind. Diese Sonderumschläge sind vorderseitig stets irgendwie bunt gestaltet, denn die Post möchte durch die Herausgabe dieser Umschläge stets auf ein besonderes Jubiläum oder Ereignis hinweisen. Dabei spielt oft der Sonderwertstempel ebenfalls eine Rolle, denn irgendwie steht er auch im Bezug zum behandelten Thema. Das war auch bei deinen beiden Umschlägen so.

Beim ersten Umschlag passt das Bild von Mozart gut zum Beethovenfest, denn diese beiden Komponisten sind - zusammen mit Joseph Haydn - die Hauptvertreter der musikalischen Klassik. Und beim unteren Umschlag lässt sich leicht eine Verbindung zwischen der Abbildung von Schiffen und einem Leuchtturm herstellen.

Diese Sonderumschläge sind in aller Regel völlig ungeeignet für weitere privat veranlasste Zudrucke, da ja die Vorderseite bereits wohl durchdacht gestaltet wurde; denkbar sind da allenfalls irgendwelche Textzudrucke, die mir bisher aber noch nicht bekannt geworden sind.

Die dritte Unterart der amtlichen Ganzsachen sind die, die die deutsche Post ausschließlich zur Eigennutzung herstellt, um damit bestellte Briefmarken oder Ganzsachen vom zentralen Sammlerpostamt den Postkunden zustellen zu können, aber auch, um zum Beispiel den Postbankverkehr abwickeln zu können und anderes mehr. Jeder, der sich so in den letzten Jahren schon einmal hat Postwertzeichen zuschicken lassen, hat diese eingepackt in einer derartigen Ganzsache erhalten. Es gibt eine große Vielzahl dieser Umschläge, der Michelkatalog von 2011 listet für Eigenausgaben der Deutschen Post AG bereits etwa 600 verschiedene Exemplare auf.

Amtliche Ganzsachen mit privaten Zudrucken

Hierunter versteht man solche Ganzsachen, die in ihrem Ursprung amtliche Ganzsachen waren, die also von der staatlichen Post verausgabt worden waren und die erst später von Privatpersonen oder Organisationen, die nicht zur Post gehörten, mit Bildern oder Texten vorder- und/oder rückseitig bedruckt worden sind. Damit diese Zudrucke auch die gewünschte Wirkung erzielen, ist es notwendig, dass die Unterlage des Zudruckes, also die amtliche Ganzsache, möglichst einfach und neutral gestaltet ist.

Jede Ganzsache also, die es in der Urform als amtliche Ganzsache gibt, behält diesen amtlichen Grundcharakter auch dann, wenn sie mit irgendwelchen Zudrucken versehen wird. In der Frühzeit der Ganzsachen waren das oftmals irgendwelche Texte, manchmal auch kleine Bilder, später dann wurden aus den zumeist einfarbigen Zudrucken allerlei bunte Bilder, dabei auch solche, die der Herstellung von Flug- oder Ballonpostbelegen oder als auffallender Werbeträger dienten.

Privatganzsachen

Privatganzsachen sind solche, die sämtlich im privaten Auftrag hergestellt worden sind und die man auch nicht bei den staatlichen Poststellen, sondern nur und ausschließlich über die Organisation oder die Person, die die Herstellung veranlasst hat, beziehen kann (später natürlich auch über den einschlägigen Briefmarkenhandel). Die Herstellung von Privatganzsachen bedarf der Genehmigung durch die Post, der auch die Blankoumschläge, -postkarten oder sonstigen Poststücke einzureichen sind, die dann amtlicherseits mit dem gewünschten Wertstempel bedruckt werden und anschließend privat entsprechend der jeweiligen Zielsetzung gestaltet werden können.

Zusammenfassend kann festgehalten werden:

Es gibt amtliche Ganzsachen, die am Postschalter erworben werden können.

Es gibt amtliche Ganzsachen, auf denen irgendwelche Zudrucke aufgebracht worden sind.

Es gibt Privatganzsachen, die keiner amtlich herausgegebenen Ganzsache gleichen. Dabei ist nicht alleine der Wertstempel maßgebend, sondern die Gestaltung des gesamten Poststückes ist ausschlaggebend für die Feststellung, ob man nun nur eine veränderte amtliche Ganzsache oder eine gänzlich andere, also eine Privatganzsache vor sich hat.

Um das jedoch beurteilen zu können, muss man stets wissen, was es denn gleichzeitig für Arten von amtlichen Ganzsachen gab und gibt.

Viele Grüße
Ingo
 
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